
Verfolgt eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) gewährt der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen. Gewöhnlich gehören gemeinnützige Vereine und Stiftungen zu diesen Körperschaften. ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
Keine exakte Übereinkunft gefunden.